Die Gewerkschaft Unia empfiehlt timesaver, weil mit timesaver die Pausenzeiten von Mitarbeitenden gesetzteskonform eingegeben und mit den vorhandenen Auswertungen "Zeitkarte" oder "Stundenkontrolle" auch dokumentiert werden können. Unternehmen müssen nämlich nach Art. 46 Arbeitsgesetz (ArG) sowie Art. 73 der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz, die Lage und Dauer der Pausen von einer halben Stunde und mehr aufzeichnen und dokumentieren.
Mit timesaver lassen sich ausserdem Arbeitszeitkontrollen erstellen, mit denen die Einhaltung der gesetzlichen Pausenbestimmungen automatisiert überprüft werden kann. Dafür haben wir die "Zeitregeln" geschaffen. Auch spezielle Regelungen nach einem GAV oder einer Personalverordnung lassen sich mit den Zeitregeln abbilden.
Korrekt konfiguriert zeigt timesaver Mitarbeitenden und Vorgesetzten Verstösse an und meldet, welche Mitarbeiter und Gesetzesartikel betroffen sind. Mit der Prüfung auf Gesetzeskonformität werden Betriebsleitende und Personalverantworliche massiv entlastet.
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