Erfassung der Mehrwertsteuer
Bisher musste die Mehrwertsteuer in der Spesenerfassung obligatorisch miterfasst werden. Sie kann neu aus- und eingeblendet werden. Die Mehrwertsteuerberechnung kann Mitarbeiter überfordern, zum Beispiel dort, wo sie bei mehreren Posten nicht einzeln ausgewiesen wird, sondern im Endbetrag eingerechnet ist. Also beispielsweise im Einzelhandel. Oder dann, wenn keine Vorbelegung für die betreffende Spesenart besteht. Andererseits ist für die Spesenvergütung eine Erfassung der Mehrwertsteuer gar nicht relevant. Der Buchhaltung genügt es zu wissen, wieviel, wann und wozu Spesen angefallen sind. Die Berechnung der Mehrwertsteuer zum Zweck der Rückvergütung bzw. Vorsteuer ist dann allein ihre Sache. In diesem Fall bedeutet der Verzicht auf die Mehrwertsteuererfassung für die Mitarbeiter eine Vereinfachung und Zeitersparnis.
Mehrwertsteuererfassung einschalten
Die Mwst.-Erfassung ist per default aktiv. Dies gilt selbstverständlich für Firmenkonten (Mandanten), welche die Spesenerfassung bereits vor dem Update aktiviert hatten, aber auch für Mandanten, welche die Spesenerfassung erst nach dem Update aktivieren. Die Mwst.-Erfassung muss also ausgeschaltet werden, falls diese Funktionalität nicht erwünscht ist.
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